Liebe
Bootfahrer!
Die beiden Rechtsverordnungen zum Bootfahren des Landratsamtes Sigmaringen
werden zur Zeit überarbeitet und können nicht rechtzeitig zum Saisonstart neu
erlassen werden. Nachdem verschiedene Interessenvertreter sich an den
Petitionsausschuss des Landtages gewandt haben und dieser noch keine
Entscheidung herbeiführen konnte und auch nicht von einer schnellen
Entscheidung auszugehen ist, wurde festgelegt, dass die bisherigen
Rechtsverordnungen zunächst in unveränderter Form weiter gelten.
Der Mindestpegel ab 1. Mai beträgt weiterhin 50 cm für den Abschnitt
Hausen-Laiz.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie ab sofort Befahrungsscheine für den Zeitraum
ab 1.5.2011 bis 30.9.2011 beantragen können.
Ihr Naturparkteam
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Für die Fahrten auf der Donau gelten Mindest-Pegelstände. Über den momentanen Pegelstand können Sie sich anhand der Pegeldaten informieren. Bitte beachten Sie aber, dass für die Befahrung jeweils der Pegelstand um 18:00 Uhr des Vortages, bzw. um 8:00 Uhr des Fahrtages maßgebend ist.
Wegen ungenauer Messung wird der Pegel Sigmaringen nicht mehr berücksichtigt. Von Hausen im Tal bis Mengen-Blochingen gilt der Pegel Beuron und ab Blochingen der Pegel Hundersingen.
Pegel Beuron: bei mindestens 50 cm ist die Fahrt erlaubt (Tel.: 07466 / 19700)
Pegel Hundersingen: bei mindestens 50 cm ist die Fahrt erlaubt (Tel.: 07586 / 19700)
Gerne können Sie sich auch beim Haus der Natur (Tel.: 07466 / 9280-0) oder bei den örtlichen Bootsverleihern über den Pegelstand informieren.
Sie können sich auch online über die Pegelstände informieren. Diese Eintragungen stellen jedoch nur eine grobe Orientierung dar und ersetzen keinesfalls den Anruf zum richtigen Zeitpunkt! Auf der angegebenen Seite vom Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg wählen Sie bitte auf der linken Seite unter Pegelliste "Donau" und unter Pegel "Beuron", bzw. "Hundersingen". Pegelstände online...
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Landkreis Sigmaringen
Infoblatt
„Boot
fahren auf der Donau“
Lieber
Gast!
Herzlich willkommen im Oberen Donautal. Wir freuen uns, dass Sie unsere Region aufgesucht haben. Die Obere Donau als weitgehend natürlicher Flussabschnitt inmitten einer einmalig schönen Landschaft wird Ihnen außergewöhnlichen Naturgenuss und erholsame Tage bieten. Die zunehmende Wertschätzung dieses Flussabschnittes durch Bootsfahrer führte zu steigenden Bootszahlen. Dies lässt sich auf Dauer nicht mit der großen ökologischen Bedeutung des Gebietes und seinen zahlreichen seltenen Vogelarten vereinbaren. Das Boot fahren musste daher eingeschränkt werden.
Diese Einschränkung wurde in Form einer
Rechtsverordnung und einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sigmaringen
vorgenommen (detailliert nachzulesen z. B. im Internet unter www.landratsamt-sigmaringen.de).
Danach ist grundsätzlich das Boot fahren vom 15.02. bis 30.09. eines jeden
Jahres verboten. Hiervon gibt es jedoch mit Rücksicht auf die zahlreichen
Bootsfreunde in einem naturverträglichen Umfang Ausnahmen. Diese wurden vom
Landratsamt Sigmaringen und den verschiedenen Interessenvertretern
(Naturschutzbeauftragte, „Haus der Natur“, Landesnaturschutzverband,
Deutscher Kanuverband, gewerbliche Anbieter) erarbeitet. Den privaten Nutzern, den Sportlern sowie den gewerblichen Anbietern
(Veranstaltern) steht nun ein bestimmtes Kontingent an Bootsfahrten pro Tag
zur Verfügung.
Sämtliche nachfolgenden Informationen sind im Anhalt an das Jahr 2008 erstellt. Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
Regelung für die Donau zwischen Beuron und Herbertingen-Hundersingen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Bootsfahrt nur mit Anmeldung und bei ausreichendem Wasserstand möglich ist.
Folgende Mindestpegelwerte gelten:
| Streckenabschnitt | 01.05. - 31.09. | 01.10. - 30.04. | Entscheidender Pegel | Pegeltelefon |
| Hausen im Tal - Mengen-Blochingen | Mind. 50cm | Mind. 70cm | Beuron | 07466 / 19700 |
| Mengen-Blochingen - Hundersingen | Mind. 50cm | Mind. 56cm | Hundersingen | 07586 / 19700 |
Der Pegelstand um 08:00 Uhr (bzw. 18:00 Uhr am Vorabend) ist maßgeblich. Wie und wo Sie sich informieren und anmelden können, erfahren Sie nachfolgend.
►
Wenn Sie mit Ihrem eigenen Boot fahren möchten („Privatbootfahrer“):
Fordern Sie rechtzeitig bei nachfolgenden Adressen
einen Befahrungsschein – gegen eine Gebühr von 3€ pro Boot und Tag –
an, den Sie im Rahmen der freien Kontingente erhalten:
| Für die Einstiegsstelle | Firma | Tel.-Nr. | Fax | |
| Hausen im Tal | Bootsvermietung Brandenburger | 07466 / 1525 | 07466 / 910486 | info@donautal-touristik.de |
| Thiergarten und Gutenstein | Haus der Natur | 07466 / 9280-0 | 07466 / 9280-23 |
Kontakt@Naturpark-Obere-Donau.de oder NaturparkObereDonau@t-online.de oder |
| Alle Einstiegsstellen zwischen Sigmaringen-Laiz und Herbertingen-Hundersingen | Touristikbüro der Stadt Sigmaringen | 07571 / 106-224 | 07571 / 106-177 | tourismus@sigmaringen.de |
►
Wenn Sie ein eigenes Boot haben und Mitglied im Deutschen Kanuverband (DKV)
sind:
Fordern
Sie bitte beim „Haus der Natur“ in Beuron rechtzeitig einen Befahrungsschein
gegen eine Gebühr von 3€ pro Tag und Boot an,
entweder per E-Mail unter Kontakt@Naturpark-Obere-Donau.de
oder unter Telefon 07466 / 9280-0.
Falls das Kontingent erschöpft sein sollte, weichen
Sie bitte auf einen anderen Tag oder freie Streckenabschnitte aus. Bitte
haben Sie Verständnis, dass eine Rückerstattung der Gebühr wegen schlechten
Wetters oder zu niedrigem Wasserstand nicht möglich ist.
Geschäftszeiten des Hauses der Natur zu denen ein Kontingent im Regelfall beantragt werden kann:
Mo-Fr. ca. 8:30-16:30 Uhr, freitags gegebenenfalls auch kürzer.
Sa. und So. ist unser Haus nur eingeschränkt erreichbar. Bitte hier nur in Ausnahmefällen persönliche Abholung von Befahrungsscheinen von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Haus der Natur. E-Mails werden normalerweise nur von Mo-Fr. abgerufen!
Die Befahrungsscheine werden per Post zugesandt oder zugefaxt. Eine Versendung per E-Mail erfolgt nicht, daher generell komplette Postadresse angeben und möglichst spätestens 2-3 Tage vorher anmelden. Während der Geschäftszeiten können die Befahrungsscheine auch im Haus der Natur abgeholt werden (bitte vorher anrufen).
►
Wenn Sie ein Boot ausleihen möchten:
Wenden Sie sich bitte an folgende Anbieter, die sich dann auch um die Befahrungserlaubnis kümmern:
Bootsvermietung Brandenburger, Günter Irion 07466 / 1525, Fax 07466 / 910486, info@donautal-touristik.de (Beuron/Hausen)
Gästehaus Pfefferle 07571 / 2448, Fax 07571 / 683186, info@gaestehaus-pfefferle.de (Sigmaringen)
Besi-Kanu-Sport, 07570 / 550, info@besi-kanu.de (Thiergarten)
Familie Friemauth 07571 / 50411, Fax 07571 / 50412, info@erlebnis-camp.de (Sigmaringen)
►
Wenn Sie zu einer Gruppe auf einem der Jugendzeltplätze gehören:
-
Die Gruppen der Jugendzeltplätze dürfen im Bereich ihres
Jugendzeltplatzes über eine geringe Strecke – jeweils 250 m flussauf- und
flussabwärts – ohne Befahrungsschein Boote einsetzen Dies gilt nicht für
den Jugendzeltplatz Stehle beim Jägerhaus.
- Bootstouren
darüber hinaus sind an Werktagen ab dem jeweiligen Jugendzeltplatz kostenlos.
Tag, Anzahl der Boote und der Name des Gruppenleiters sind dem „Haus der
Natur“ (Tel.-Nr.: 07466 / 9280-0 oder E-Mail:
Kontakt@Naturpark-Obere-Donau.de) mindestens zwei Tage vorher mitzuteilen, damit ein
Befahrungsschein ausgestellt werden kann.
-
An Wochenenden und Feiertagen finden für die Gruppen der Jugendzeltplätze
die Regelungen für Privatbootfahrer entsprechende Anwendung (siehe oben!).
Dies bedeutet, dass Fahrten nur mit einem Befahrungsschein (gegen Gebühr) möglich
sind und an den zugelassenen Einstiegsstellen angetreten werden müssen.
Wo
dürfen Sie ein- und aussteigen?
| Beuron | Einstiegsstelle bei der Straßenbrücke am rechten Ufer - GESPERRT - |
| Hausen im Tal | Einstiegsstelle bei der Nepomukbrücke am rechten Ufer |
| Thiergarten | Einstiegsstelle Kälberwiese am rechten Ufer |
| Gutenstein | Einstiegsstelle Straßenbrücke am linken Ufer |
| Neumühle | Hier ist das Rasten gestattet. Kein Ersteinstieg! |
| Mühle in Dietfurt | Hier ist das Rasten gestattet. Kein Ersteinstieg! |
| Sigmaringen-Laiz | Einstiegsstelle bei der Bootsrutsche am rechten Ufer |
| Sigmaringen | Ausstieg und Einstieg vor dem Campingplatz am rechten Ufer |
| Sigmaringen | Einstiegsstelle "In der Au" |
| Sigmaringendorf | Einstiegsstelle unterhalb der Straßenbrücke am linken Ufer |
| Scheer | Ausstieg oberhalb der Straßenbrücke am rechten Ufer. Kein Einstieg! |
| Mengen-Blochingen | Einstiegsstelle oberhalb der Straßenbrücke am linken Ufer |
| Hundersingen | Einstiegsstelle unterhalb der Straßenbrücke am rechten Ufer |
Was
sollten Sie beachten?
- Die Donau darf nur mit Booten bis maximal 4 Personen befahren werden.
- Eine Befahrung der Donau mit Flössen oder mit Motorbooten ist nicht möglich.
-
Einstiegszeit: 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr (danach ist kein Einstieg mehr möglich).
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Spätester Ausstieg: 18.00 Uhr
- Das Fahren ist grundsätzlich erst ab einem ausreichendem Pegelstand gestattet (siehe obenstehende Tabelle).
- Die
Benutzung von Radios, Kassettenrecordern, Musikinstrumenten und der Einsatz
sonstiger Lärmquellen auf dem Wasser ist nicht gestattet. Ebenso nicht
gestattet ist das Boot fahren in alkoholisiertem Zustand.
-
Steigen Sie nur an den o. g. erlaubten Stellen ein und aus.
-
Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit.
-
Bleiben Sie in der Flussmitte, sonst stören Sie das Brutgeschäft der
Wasservögel.
-
Rasten Sie nicht am Ufer, auf Kiesbänken und auf Inseln.
-
Fahren Sie nicht in Altarme ein.
- Führen
Sie immer Ihren Befahrungsschein – Bootfahrer des DKV zusätzlich den
Vereinsausweis – mit, damit Sie dem Kontrollpersonal Ihre Berechtigung
nachweisen können und für Sie somit keine Probleme entstehen.
Abschließend
wünschen wir Ihnen gute Fahrt!!!
Änderungen vorbehalten (Stand 01.08.2011)