In unserer Satzung verankert ist das Ziel, den Naturpark zu einer vorbildlichen, naturverträglichen Erholungslandschaft zu entwickeln. Die Naturpark-Förderung kann daher beim Bau neuer touristischer Einrichtungen, die für alle kostenlos nutzbar sind, unterstützen.
Entwicklung des Erholungs-wertes
Der Fördersatz für Projekte, die unter diesem Fördertatbestand umgesetzt werden, beträgt 60%.
Förderfähig
Förderfähig sind hier Investitionen in touristische Infrastruktureinrichtungen für eine integrierte, umweltangepasste und nachhaltige Erholung sowie in diesem Zusammenhang erforderlich werdende Maßnahmen der Landschaftspflege, des Naturschutzes und Maßnahmen zur Sicherung der Infrastruktureinrichtungen.
Nicht förderfähig
Nicht förderfähig sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Abbau, Abriss und Entsorgung von Erholungs- und bestehenden Infrastruktureinrichtungen entstehen. Auch Unterhalt und Pflege (Instandhaltungskosten) sind nicht förderfähig.
Beispiele umgesetzter Projekte
In den vergangenen Jahren wurden beispielsweise die Anlage von Wanderparkplätzen, Wanderwegbeschilderungen, der Bau von reinen Wanderwegebrücken, die Errichtung von Grill- und Spielplätzen, der Bau offener Schutzhütten sowie von Aussichtsplattformen oder der Bau von Sportpfaden durch den Naturpark gefördert.