Erholungswert

Hier finden Sie die Voraussetzungen für Projekte, die unter dem Fördertatbestand "Entwicklung des Erholungswertes" unterstützt werden.

In unserer Satzung verankert ist das Ziel, den Naturpark zu einer vorbildlichen, naturverträglichen Erholungslandschaft  zu entwickeln. Die Naturpark-Förderung kann daher beim Bau neuer touristischer Einrichtungen, die für alle kostenlos nutzbar sind, unterstützen.

Entwicklung des Erholungs-wertes

Der Fördersatz für Projekte, die unter diesem Fördertatbestand umgesetzt werden, beträgt 60%.

Förderfähig

Förderfähig sind hier Investitionen in tou­ristische Infrastruktureinrichtungen für eine integrierte, umweltangepasste und nachhaltige Erholung sowie in diesem Zusammenhang erforderlich werdende Maßnahmen der Landschaftspflege, des Naturschutzes und Maßnahmen zur Sicherung der Infrastruktureinrichtungen.

 

Nicht förderfähig

Nicht förderfähig sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Abbau, Abriss und Entsorgung von Erholungs- und bestehenden Infrastruktureinrichtungen entstehen. Auch Unterhalt und Pflege (Instandhaltungskosten) sind nicht förderfähig.

 

Beispiele umgesetzter Projekte

In den vergangenen Jahren wurden beispielsweise die Anlage von Wanderparkplätzen, Wanderwegbeschilderungen, der Bau von reinen Wanderwegebrücken, die Errichtung von Grill- und Spielplätzen, der Bau offener Schutzhütten sowie von Aussichtsplattformen oder der Bau von Sportpfaden durch den Naturpark gefördert.