Kulturelles Erbe

Hier finden Sie die Voraussetzungen für Projekte, die unter dem Fördertatbestand "Kurlturelles Erbe" unterstützt werden.

Wer schon einmal im Naturpark Obere Donau unterwegs war, weiß: Hier gibt es nicht nur atemberaubende natürliche Vielfalt zu erleben, sondern auch viel Große und kleine Kulturdenkmale zu entdecken. Ob Bildstock am Wegesrand oder imposante Burgruine: Die Erhaltung des kulturellen Erbes gehört mit zu den Aufgaben des Naturparkvereins und wird mit der Naturpark-Förderung unterstützt.

Das kulturelle Erbe erhalten

Der Fördersatz für Projekte, die unter diesem Fördertatbestand umgesetzt werden, beträgt 65%.

Förderfähig

Investitionen und Studien im Zusammenhang mit Aktionen zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes, insbesondere kulturhistorisch be­deutsame und landschaftsprä­gende Bauwerke einschließlich der sie umgebenen Kulturlandschaft sind ebenso förderfähig, wie Studien zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, wie Musik, Folklore und Ethnologie, wenn sie in direktem Naturparkbezug stehen.

 

Nicht förderfähig

Nicht förderfähig sind Projekte, die dem aktuellen Brauchtum angehören, wie beispielsweise Vereinsfeste, Fast­nachtsveranstaltungen oder Ortsjubiläen. Ebenso ist eine Förderung für den Erwerb von Gebäuden und Grundstücken ausgeschlossen.

 

Beispiele umgesetzter Projekte

Die Sanierung von Ruinen, kleinen Kapellen, Gedenksteinen, Brunnen, Kalköfen etc. im Außenbereich waren in den vergangenen Jahren immer wieder Förderbestandteil. Ebenso wurden Studien zu geschichtlichen Ereignissen oder Traditionen sowie Veranstaltungen, die geschichtliche Ereignisse für Besucher erfahrbar machen unterstützt..