Der Schutz von Lebensräumen und Arten ist eine wichtige Aufgabe in Großschutzgebieten wie dem Naturpark, deshalb unterstützt die Naturpark-Förderung Maßnahmen zum Naturschutz aktiv.
Das natürliche Erbe schützen
Der Fördersatz für Projekte, die unter diesem Fördertatbestand umgesetzt werden, beträgt 70%.
Förderfähig
Es können bspw. Studien über natürlich vorkommende Arten und Lebensräume gefördert werden, ebenso wie Erhebungen über die Auswirkungen von Land- und Erholungsnutzungen (einschließlich Besucherlenkungsmaßnahmen) auf die Arten und Lebensräume. Investitionen in Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes sind dann förderfähig, wenn die Fördernotwendigkeit wissenschaftlich nachweisbar ist.
Nicht förderfähig
Nicht bezuschusst werden können Maßnahmen der Folgepflege im Rahmen von mehrjährigen Pflegeverträgen oder Landschaftspflegemaßnahmen mit Ausnahme von Erstpflegemaßnahmen. Für letztere kann aber auf die Fachförderungen der Landschaftserhaltungsverbände und Unteren Naturschutzbehörden zurückgegriffen werden.
Beispiele umgesetzter Projekte
Pflege und Neuanlage von Kleinbiotopen wie z. B. Tümpel und Steinriegel, Neuanlagen von Hecken und Alleen, Erstellung von Pflege- und Biotopvernetzungskonzeptionen. Studien zur Förderung einzelner Tier- und Pflanzenarten.